Nieder-Olm ist eine Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und liegt etwa zehn Kilometer südlich der Stadt Mainz im Herzen von Rheinhessen
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
10.348 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55268
Vorwahl
06136
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eulenmhle, Kreuzhof, Lieserhof, Lindenhof, Neumhle, StGeorgshof, Sonnenhof, Urbanushof, Wiesenmhle, Eulenmühle, Kreuzhof, Lieserhof, Lindenhof, Neumühle, StGeorgshof, Sonnenhof, Urbanushof, Wiesenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nieder-Olm
Am Alten Postplatz 1
55268 Nieder-Olm
2. Ordnungsamt Nieder-Olm
Am Alten Postplatz 1
55268 Nieder-Olm
3. Bürgeramt Nieder-Olm
Am Alten Postplatz 1
55268 Nieder-Olm
Gemeinde Nieder-Olm – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Nieder-Olm hat am 30.06.2022 den Bebauungsplan für das ehemalige RWZ-Gelände beschlossen, der seit 07.07.2022 rechtskräftig ist. Auf diesem 9.000 qm großen Grundstück werden 94 Wohneinheiten in fünf Mehrfamilienhäusern und sechs Doppelhaushälften errichtet, einschließlich betreuten Wohnens und sozial gebundenen Mietwohnungen.
Zusätzlich hat DBB ein ca. 8.500 m2 großes Grundstück an der Ludwig-Eckes-Allee erworben, das bisher von der Raiffeisen-Warenzentrale genutzt wurde. Hier sollen nach der Schaffung des Baurechts für Wohnnutung im Rahmen eines neuen Bebauungsplan-Verfahrens Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften entstehen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.