Nieder-Olm ist eine Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und liegt etwa zehn Kilometer südlich der Stadt Mainz im Herzen von Rheinhessen
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
10.348 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55268
Vorwahl
06136
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eulenmhle, Kreuzhof, Lieserhof, Lindenhof, Neumhle, StGeorgshof, Sonnenhof, Urbanushof, Wiesenmhle, Eulenmühle, Kreuzhof, Lieserhof, Lindenhof, Neumühle, StGeorgshof, Sonnenhof, Urbanushof, Wiesenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nieder-Olm
Am Alten Postplatz 1
55268 Nieder-Olm
2. Ordnungsamt Nieder-Olm
Am Alten Postplatz 1
55268 Nieder-Olm
3. Bürgeramt Nieder-Olm
Am Alten Postplatz 1
55268 Nieder-Olm
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Nieder-Olm hat am 30.06.2022 den Bebauungsplan für das ehemalige RWZ-Gelände beschlossen, der seit 07.07.2022 rechtskräftig ist. Auf diesem 9.000 qm großen Grundstück werden 94 Wohneinheiten in fünf Mehrfamilienhäusern und sechs Doppelhaushälften errichtet, einschließlich betreuten Wohnens und sozial gebundenen Mietwohnungen.
Zusätzlich hat DBB ein ca. 8.500 m2 großes Grundstück an der Ludwig-Eckes-Allee erworben, das bisher von der Raiffeisen-Warenzentrale genutzt wurde. Hier sollen nach der Schaffung des Baurechts für Wohnnutung im Rahmen eines neuen Bebauungsplan-Verfahrens Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften entstehen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung