Niederbreitbach ist eine Ortsgemeinde und ein staatlich anerkannter Luftkurort im Landkreis Neuwied im Norden von Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1569 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56589
Vorwahl
02638
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Ackerhof, Kelterhof, Kurtenacker, Wolfenacker, Ackerhof, Kelterhof, Kurtenacker, Wolfenacker
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niederbreitbach
Hauptstraße 22
56588 Niederbreitbach
2. Verbandsgemeinde Neustadt (Wied)
Hauptstraße 1
56589 Neustadt (Wied)
3. Landkreis Neuwied
Wilhelmstraße 24
56564 Neuwied
Gemeinde Niederbreitbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.