Niederbreitbach ist eine Ortsgemeinde und ein staatlich anerkannter Luftkurort im Landkreis Neuwied im Norden von Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1569 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56589
Vorwahl
02638
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Ackerhof, Kelterhof, Kurtenacker, Wolfenacker, Ackerhof, Kelterhof, Kurtenacker, Wolfenacker
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niederbreitbach
Hauptstraße 22
56588 Niederbreitbach
2. Verbandsgemeinde Neustadt (Wied)
Hauptstraße 1
56589 Neustadt (Wied)
3. Landkreis Neuwied
Wilhelmstraße 24
56564 Neuwied
Gemeinde Niederbreitbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.