Niedereschach ist eine Gemeinde im Schwarzwald-Baar-Kreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
5980 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
78078, 78083
Vorwahl
07728
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niedereschach
Hauptstraße 11
78078 Niedereschach
2. Ordnungsamt Niedereschach
Hauptstraße 11
78078 Niedereschach
3. Bürgerbüro Niedereschach
Hauptstraße 11
78078 Niedereschach
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedereschach hat am 29.04.2024 beschlossen, den Bebauungsplan für das Sondergebiet „Föhrlesbühl“ aufzustellen, um die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Die Planung umfasst eine Fläche von ca. 9,48 ha für die Erzeugung von regenerativer Energie mit einer Leistung von ca. 9,2 MW. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde am 18.11.2024 beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften war vom 02.12.2024 bis 17.01.2025 öffentlich ausgelegt. Eine Umweltprüfung mit Umweltbericht und Artenschutzprüfung ist erforderlich. Der Flächennutzungsplan muss punktuell geändert werden, um die Fläche als Sonderbaufläche Solarpark auszuweisen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.