Niedereschach ist eine Gemeinde im Schwarzwald-Baar-Kreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
5980 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
78078, 78083
Vorwahl
07728
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niedereschach
Hauptstraße 11
78078 Niedereschach
2. Ordnungsamt Niedereschach
Hauptstraße 11
78078 Niedereschach
3. Bürgerbüro Niedereschach
Hauptstraße 11
78078 Niedereschach
Gemeinde Niedereschach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedereschach hat am 29.04.2024 beschlossen, den Bebauungsplan für das Sondergebiet „Föhrlesbühl“ aufzustellen, um die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Die Planung umfasst eine Fläche von ca. 9,48 ha für die Erzeugung von regenerativer Energie mit einer Leistung von ca. 9,2 MW. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde am 18.11.2024 beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften war vom 02.12.2024 bis 17.01.2025 öffentlich ausgelegt. Eine Umweltprüfung mit Umweltbericht und Artenschutzprüfung ist erforderlich. Der Flächennutzungsplan muss punktuell geändert werden, um die Fläche als Sonderbaufläche Solarpark auszuweisen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.