Niedereschach ist eine Gemeinde im Schwarzwald-Baar-Kreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
5980 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
78078, 78083
Vorwahl
07728
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niedereschach
Hauptstraße 11
78078 Niedereschach
2. Ordnungsamt Niedereschach
Hauptstraße 11
78078 Niedereschach
3. Bürgerbüro Niedereschach
Hauptstraße 11
78078 Niedereschach
Gemeinde Niedereschach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedereschach hat am 29.04.2024 beschlossen, den Bebauungsplan für das Sondergebiet „Föhrlesbühl“ aufzustellen, um die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ermöglichen. Die Planung umfasst eine Fläche von ca. 9,48 ha für die Erzeugung von regenerativer Energie mit einer Leistung von ca. 9,2 MW. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde am 18.11.2024 beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften war vom 02.12.2024 bis 17.01.2025 öffentlich ausgelegt. Eine Umweltprüfung mit Umweltbericht und Artenschutzprüfung ist erforderlich. Der Flächennutzungsplan muss punktuell geändert werden, um die Fläche als Sonderbaufläche Solarpark auszuweisen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.