August 1936: Niedercassel, ist eine Stadt im Rhein-Sieg-Kreis im Süden Nordrhein-Westfalens
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
38.694 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53859
Vorwahlen
02208, 0228
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Niederkassel
Rathausstraße 1
53859 Niederkassel
2. Bürgeramt Niederkassel
Rathausstraße 1
53859 Niederkassel
3. Ordnungsamt Niederkassel
Rathausstraße 1
53859 Niederkassel
Gemeinde Niederkassel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 166 N in Niederkassel zielt auf die Erweiterung des Gewerbegebiets Niederkassel-Ost ab, mit einer Fläche von etwa 1,5 ha südlich der Spicher Straße und nördlich der Heinrich-von-Stephan-Straße. Der Planentwurf wurde vom Planungs- und Verkehrsausschuss am 12.11.2024 gebilligt und ist vom 02.12.2024 bis 10.01.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme verfügbar.
- Die 57. Änderung des Teilplans A des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan 140 M betreffen ein Mischgebiet im Stadtteil Mondorf, um Wohnraum und Gewerbeflächen zu schaffen. Die Entwürfe sind vom 02.12.2024 bis 10.01.2025 öffentlich einsehbar.
- Die Stadt Niederkassel plant auch die Erweiterung des Schulzentrums Nord im Stadtteil Ranzel, einschließlich eines Neubaus einer Sporthalle und einer zentralen Mensa sowie eines Ergänzungsbaus für die bestehende Gesamtschule. Der Satzungsbeschluss hierfür wurde am 22.06.2022 gefasst.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.