Niederkassel, amtliche Schreibweise bis 14
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
38.694 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53859
Vorwahlen
02208, 0228
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Niederkassel
Rathausstraße 1
53859 Niederkassel
2. Bürgeramt Niederkassel
Rathausstraße 1
53859 Niederkassel
3. Ordnungsamt Niederkassel
Rathausstraße 1
53859 Niederkassel
Gemeinde Niederkassel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 166 N in Niederkassel zielt auf die Erweiterung des Gewerbegebiets Niederkassel-Ost ab, mit einer Fläche von etwa 1,5 ha südlich der Spicher Straße und nördlich der Heinrich-von-Stephan-Straße. Der Planentwurf wurde vom Planungs- und Verkehrsausschuss am 12.11.2024 gebilligt und ist vom 02.12.2024 bis 10.01.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme verfügbar.
- Die 57. Änderung des Teilplans A des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan 140 M betreffen ein Mischgebiet im Stadtteil Mondorf, um Wohnraum und Gewerbeflächen zu schaffen. Die Entwürfe sind vom 02.12.2024 bis 10.01.2025 öffentlich einsehbar.
- Die Stadt Niederkassel plant auch die Erweiterung des Schulzentrums Nord im Stadtteil Ranzel, einschließlich eines Neubaus einer Sporthalle und einer zentralen Mensa sowie eines Ergänzungsbaus für die bestehende Gesamtschule. Der Satzungsbeschluss hierfür wurde am 22.06.2022 gefasst.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung