Die Gemeinde Niederkrüchten liegt am linken Niederrhein im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
15.075 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41372
Vorwahl
02163
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birth, Boscherhausen, Brempt, Dam, Gützenrath, Heyen, Laar, Oberkrüchten, Ryth, Silverbeek, Tetelrath, Varbrook, Venn
Adressen:
1. Gemeinde Niederkrüchten
Am Markt 1
41372 Niederkrüchten
2. Bürgerbüro Niederkrüchten
Am Markt 1
41372 Niederkrüchten
3. Kreis Viersen
Rathausplatz 1
41747 Viersen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Niederkrüchten hat den Flächennutzungs- und Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Elmpt, bekannt als Javelin Park Ost, genehmigt, trotz zahlreicher Einwände. Der Plan umfasst die Entwicklung eines 94 ha großen Gewerbe- und Industriegebiets auf dem ehemaligen Militärgelände in Elmpt. Die neuen Hallen werden 40 Meter hoch sein und bis zum Meinweg sichtbar sein. Die geplanten Maßnahmen zur Begrenzung der Lichtemissionen sind nicht mehr berücksichtigt, und es wird eine erhöhte Grundwassernutzung erwartet.
Der Gemeinderat hat den geänderten Flächennutzungsplan am 19. März 2024 beschlossen, und der Bebauungsplan wurde am 23. April 2024 im Ausschuss für Planung, Verkehr und Grundstücke erörtert. Der Plan lag vom 13. Mai bis zum 28. Juni 2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Umweltgruppen wie Grünes Grenzland kritisieren den Plan wegen der negativen Auswirkungen auf die natürliche Umwelt, einschließlich der Stickstoffbelastung der N2000-Gebiete und der Austrocknung des Naturschutzgebietes Lüsekamp. Es ist geplant, dass der Gemeinderat den geänderten Plan in einer Sitzung verabschiedet und danach erneut zur öffentlichen Anhörung vorlegt.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.