Noer (dänisch: Nør) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
878 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24214
Vorwahl
04346
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Noer, Hauptstraße 1, 24235 Noer
2. Amtsverwaltung Probstei, Am Markt 1, 24217 Schönberg
3. Kreisverwaltung Plön, Wilhelmstraße 2-4, 24306 Plön
Gemeinde Noer – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Noer betreffen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den parallel neu aufgestellten Bebauungsplan Nr. 2. Das Plangebiet umfasst den Großteil der bebauten Bereiche des Ortsteils Lindhöft, mit einer Größe von ca. 18,63 ha. Die bisher als Allgemeines Wohngebiet und Dorfgebiet dargestellten Bereiche sollen zukünftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Zudem sollen öffentliche Parkflächen und Grünflächen neu dargestellt und die Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche an die aktuelle Nutzung angepasst werden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.