Noer (dänisch: Nør) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
878 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24214
Vorwahl
04346
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Noer, Hauptstraße 1, 24235 Noer
2. Amtsverwaltung Probstei, Am Markt 1, 24217 Schönberg
3. Kreisverwaltung Plön, Wilhelmstraße 2-4, 24306 Plön
Gemeinde Noer – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Noer betreffen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den parallel neu aufgestellten Bebauungsplan Nr. 2. Das Plangebiet umfasst den Großteil der bebauten Bereiche des Ortsteils Lindhöft, mit einer Größe von ca. 18,63 ha. Die bisher als Allgemeines Wohngebiet und Dorfgebiet dargestellten Bereiche sollen zukünftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Zudem sollen öffentliche Parkflächen und Grünflächen neu dargestellt und die Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche an die aktuelle Nutzung angepasst werden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.