Noer (dänisch: Nør) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
878 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24214
Vorwahl
04346
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Noer, Hauptstraße 1, 24235 Noer
2. Amtsverwaltung Probstei, Am Markt 1, 24217 Schönberg
3. Kreisverwaltung Plön, Wilhelmstraße 2-4, 24306 Plön
Gemeinde Noer – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Noer betreffen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den parallel neu aufgestellten Bebauungsplan Nr. 2. Das Plangebiet umfasst den Großteil der bebauten Bereiche des Ortsteils Lindhöft, mit einer Größe von ca. 18,63 ha. Die bisher als Allgemeines Wohngebiet und Dorfgebiet dargestellten Bereiche sollen zukünftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Zudem sollen öffentliche Parkflächen und Grünflächen neu dargestellt und die Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche an die aktuelle Nutzung angepasst werden.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.