Sie wurde im Rahmen der saarländischen Gebiets- und Verwaltungsreform zum 1. Wendel im Saarland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9826 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66625
Vorwahlen
06852 (Ortsteile Eiweiler und Selbach: 06875, Ortsteil Mosberg-Richweiler: 06857)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Buchwaldhalle, Zollsiedlung, Buchwaldhalle, Zollsiedlung
Adressen:
1. Gemeinde Nohfelden
Hauptstraße 1
66625 Nohfelden
2. Ordnungsamt Nohfelden
Hauptstraße 1
66625 Nohfelden
3. Finanzamt St. Wendel
Am Schloß 4
66606 St. Wendel
Gemeinde Nohfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Nohfelden hat am 28.05.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Erweiterung Auf dem Ebert“ in den Gemarkungen Türkismühle und Gonnesweiler gefasst. Das Plangebiet umfasst etwa 1 ha und soll für maximal 12 Baugrundstücke genutzt werden, mit Einfamilienhäusern als Einzel- oder Doppelhauslösungen. Die Erschließung erfolgt über eine neue Sticherschließung von der Straße „Auf dem Ebert“ aus. Die Flächen sind bereits anthropogen vorbelastet und die naturschutzrechtlichen Konflikte sind gering. Die Umweltprüfung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sind Teil des Verfahrens.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.