Nordenham ist mit 26.230 Einwohnern die größte Stadt des Landkreises Wesermarsch in Niedersachsen und eine selbständige Gemeinde
Bundesland
Landkreis
Wesermarsch
Einwohner
25.959 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26954
Vorwahl
04731
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Blexerwurp, Grönland, Großensiel, Kleineweser, Königsfeld, Nadorst, Neuhamm, Stiedtenkron, Treuenfeld, Volkers, VolkerserWurp, Blexerwurp, Grönland, Großensiel, Kleineweser, Königsfeld, Nadorst, Neuhamm, Stiedtenkron, Treuenfeld, Volkers, VolkerserWurp
Adressen:
1. Stadt Nordenham
Am Markt 1
26954 Nordenham
2. Bürgeramt Nordenham
Am Markt 1
26954 Nordenham
3. Finanzamt Nordenham
Am Markt 1
26954 Nordenham
Gemeinde Nordenham – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Ein interkommunaler Windpark in Nordenham und Stadland ist geplant, mit sieben Windenergieanlagen in Nordenham und fünf in Morgenland. Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2026 und die Inbetriebnahme für Frühjahr/Sommer 2027 vorgesehen, wegen verlängerter Lieferzeiten und Verzögerungen im bauleitplanerischen Verfahren.
- In Nordenham gibt es Proteste gegen ein Wohnbauprojekt am Kiebitzberg. Die Anwohner lehnen das Projekt aus juristischen, ökologischen und wirtschaftlichen Gründen ab und befürchten eine Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität. Der Stadtrat hat ein Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren eingeleitet, aber die Pläne sind noch in der Neufassung.
- Die Stadt Nordenham stellt aktuelle Bebauungspläne und Flächennutzungspläne zur Verfügung, darunter auch der Bebauungsplan für das Gelände am Kiebitzberg, der noch in der Bearbeitung ist.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.