Nordstemmen ist eine Gemeinde im Westen des Landkreises Hildesheim, die sich im Bereich der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen in Südniedersachsen befindet und die am Fluss Leine liegt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.090 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31171
Vorwahlen
05069, 05044, 05066
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Heyersum, Mahlerten, Marienburg, Heyersum, Mahlerten, Marienburg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nordstemmen
Hauptstraße 1
31171 Nordstemmen
2. Einwohnermeldeamt Nordstemmen
Hauptstraße 1
31171 Nordstemmen
3. Ordnungsamt Nordstemmen
Hauptstraße 1
31171 Nordstemmen
Gemeinde Nordstemmen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.