Nordstemmen ist eine Gemeinde im Westen des Landkreises Hildesheim, die sich im Bereich der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen in Südniedersachsen befindet und die am Fluss Leine liegt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.090 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31171
Vorwahlen
05069, 05044, 05066
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Heyersum, Mahlerten, Marienburg, Heyersum, Mahlerten, Marienburg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nordstemmen
Hauptstraße 1
31171 Nordstemmen
2. Einwohnermeldeamt Nordstemmen
Hauptstraße 1
31171 Nordstemmen
3. Ordnungsamt Nordstemmen
Hauptstraße 1
31171 Nordstemmen
Gemeinde Nordstemmen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.