Nossen ist eine Kleinstadt im sächsischen Landkreis Meißen an der Freiberger Mulde und am bekannten Autobahndreieck Nossen, welches die A 14 an die A 4 anbindet
Bundesland
Landkreis
Einwohner
10.446 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01683
Vorwahlen
035242, 035246, 035241
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Nossen
Markt 1
01683 Nossen
2. Ordnungsamt Nossen
Markt 1
01683 Nossen
3. Finanzamt Döbeln
Am Schwanenteich 1
04720 Döbeln
Gemeinde Nossen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Flächennutzungsplan der Stadt Nossen wurde zuletzt im Juli 2022 aktualisiert. Dieser Plan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde dar. Neue Gewerbe- und Wohngebiete wurden eingeplant, und es wurden Regelungen für besondere bauliche Vorkehrungen, Bergbauflächen und Flächen mit umweltgefährdenden Stoffen festgelegt.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.