Nörten-Hardenberg (ostfälisch Nörten-Harenbarg) ist ein Flecken im Landkreis Northeim in Niedersachsen (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8616 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37176
Vorwahlen
05503, 05594
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nörten-Hardenberg
Am Markt 1
37176 Nörten-Hardenberg
2. Einwohnermeldeamt Nörten-Hardenberg
Am Markt 1
37176 Nörten-Hardenberg
3. Ordnungsamt Nörten-Hardenberg
Am Markt 1
37176 Nörten-Hardenberg
Gemeinde Nörten-Hardenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Bebauungsplan für das interkommunale Gewerbegebiet AREA 3 Ost vorerst ausgesetzt, weil die vorgesehenen Ausgleichsflächen für die verloren gehenden Brutreviere der Feldlerche nicht ausreichen. Die aktuellen Ausgleichsflächen sind wegen ihrer Größe, Lage und angrenzenden Baumgruppen nicht geeignet, die verlorenen Brutreviere vollständig zu ersetzen. Der Zweckverband muss die Ausgleichsflächen vergrößern, um den Artenschutzanforderungen zu genügen. Die Erschließungsarbeiten sind eingestellt, und die Baustelle wird in den kommenden zwei Wochen abgesichert.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.