Nörten-Hardenberg (ostfälisch Nörten-Harenbarg) ist ein Flecken im Landkreis Northeim in Niedersachsen (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8616 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37176
Vorwahlen
05503, 05594
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nörten-Hardenberg
Am Markt 1
37176 Nörten-Hardenberg
2. Einwohnermeldeamt Nörten-Hardenberg
Am Markt 1
37176 Nörten-Hardenberg
3. Ordnungsamt Nörten-Hardenberg
Am Markt 1
37176 Nörten-Hardenberg
Gemeinde Nörten-Hardenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Bebauungsplan für das interkommunale Gewerbegebiet AREA 3 Ost vorerst ausgesetzt, weil die vorgesehenen Ausgleichsflächen für die verloren gehenden Brutreviere der Feldlerche nicht ausreichen. Die aktuellen Ausgleichsflächen sind wegen ihrer Größe, Lage und angrenzenden Baumgruppen nicht geeignet, die verlorenen Brutreviere vollständig zu ersetzen. Der Zweckverband muss die Ausgleichsflächen vergrößern, um den Artenschutzanforderungen zu genügen. Die Erschließungsarbeiten sind eingestellt, und die Baustelle wird in den kommenden zwei Wochen abgesichert.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.