Nörten-Hardenberg (ostfälisch Nörten-Harenbarg) ist ein Flecken im Landkreis Northeim in Niedersachsen (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8616 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37176
Vorwahlen
05503, 05594
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nörten-Hardenberg
Am Markt 1
37176 Nörten-Hardenberg
2. Einwohnermeldeamt Nörten-Hardenberg
Am Markt 1
37176 Nörten-Hardenberg
3. Ordnungsamt Nörten-Hardenberg
Am Markt 1
37176 Nörten-Hardenberg
Gemeinde Nörten-Hardenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Bebauungsplan für das interkommunale Gewerbegebiet AREA 3 Ost vorerst ausgesetzt, weil die vorgesehenen Ausgleichsflächen für die verloren gehenden Brutreviere der Feldlerche nicht ausreichen. Die aktuellen Ausgleichsflächen sind wegen ihrer Größe, Lage und angrenzenden Baumgruppen nicht geeignet, die verlorenen Brutreviere vollständig zu ersetzen. Der Zweckverband muss die Ausgleichsflächen vergrößern, um den Artenschutzanforderungen zu genügen. Die Erschließungsarbeiten sind eingestellt, und die Baustelle wird in den kommenden zwei Wochen abgesichert.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.