Oberboihingen ist eine Gemeinde im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5616 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72644
Vorwahl
07022
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Tachenhausen, Tachenhausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberboihingen
Kirchstraße 3
73240 Oberboihingen
2. Rathaus Oberboihingen
Kirchstraße 3
73240 Oberboihingen
3. Ordnungsamt Oberboihingen
Kirchstraße 3
73240 Oberboihingen
Gemeinde Oberboihingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberboihingen hat am 20.11.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich „Marbachweg – 4. Änderung, Teilbereich Marbachweg Flurstück 2844, 2846“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Dieser Plan sieht den Bau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten vor, um innerörtlichen Wohnraum zu schaffen. Der Entwurf war vom 02.12.2024 bis 17.01.2025 im Internet und im Rathaus öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen konnten während dieser Zeit abgegeben werden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.