Oberboihingen ist eine Gemeinde im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5616 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72644
Vorwahl
07022
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Tachenhausen, Tachenhausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberboihingen
Kirchstraße 3
73240 Oberboihingen
2. Rathaus Oberboihingen
Kirchstraße 3
73240 Oberboihingen
3. Ordnungsamt Oberboihingen
Kirchstraße 3
73240 Oberboihingen
Gemeinde Oberboihingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberboihingen hat am 20.11.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich „Marbachweg – 4. Änderung, Teilbereich Marbachweg Flurstück 2844, 2846“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Dieser Plan sieht den Bau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten vor, um innerörtlichen Wohnraum zu schaffen. Der Entwurf war vom 02.12.2024 bis 17.01.2025 im Internet und im Rathaus öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen konnten während dieser Zeit abgegeben werden.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.