Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Oberdachstetten

Oberdachstetten (umgangssprachlich: Dōchschdedn) ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und liegt im Bereich der Frankenhöhe.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
1672 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91617
Vorwahlen
09845, 09829
Adresse der Gemeinde
Rathausstraße 7, 91617 Oberdachstetten
Rathausstraße 7, 91617 Oberdachstetten 91617 Bayern DE
Website
Ortsteile
Anfelden, Berglein, Dörflein, Hohenau, Mitteldachstetten, Möckenau, Spielberg, Anfelden, Berglein, Dörflein, Hohenau, Mitteldachstetten, Möckenau, Spielberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberdachstetten, Hauptstraße 10, 91486 Oberdachstetten
2. Ordnungsamt Oberdachstetten, Hauptstraße 10, 91486 Oberdachstetten
3. Finanzamt Ansbach, Bismarckstraße 1, 91522 Ansbach
Gemeinde Oberdachstetten – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.