Oberdachstetten (umgangssprachlich: Dōchschdedn) ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und liegt im Bereich der Frankenhöhe.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
1672 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91617
Vorwahlen
09845, 09829
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Anfelden, Berglein, Dörflein, Hohenau, Mitteldachstetten, Möckenau, Spielberg, Anfelden, Berglein, Dörflein, Hohenau, Mitteldachstetten, Möckenau, Spielberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberdachstetten, Hauptstraße 10, 91486 Oberdachstetten
2. Ordnungsamt Oberdachstetten, Hauptstraße 10, 91486 Oberdachstetten
3. Finanzamt Ansbach, Bismarckstraße 1, 91522 Ansbach
Gemeinde Oberdachstetten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.