Ansbach ( Aussprache?/i, ostfränkisch: Anschba) ist eine kreisfreie Stadt in Bayern und zählt zur Metropolregion Nürnberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Einwohner
41.662 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91522
Vorwahlen
0981, 09802
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ansbach, Bernhardswinden, Deßmannsdorf, Egloffswinden, Eyb, Hennenbach, Höfstetten, Kurzendorf, Louismhle, Meinhardswinden, Neuses, Rabenhof, Schmalenbach, Strth, Wasserzell, Weinberg, Wengenstadt, Windmhle, Bernhardswinden, Deßmannsdorf, Egloffswinden, Eyb, Hennenbach, Höfstetten, Kurzendorf, Louismühle, Meinhardswinden, Neuses, Rabenhof, Schmalenbach, Strüth, Wasserzell, Weinberg, Wengenstadt, Windmühle
Gemeinde Ansbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Aktuelle Bauleitplanverfahren in Ansbach umfassen die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen, bei denen die Öffentlichkeit und Behörden beteiligt werden.
- Bebauungspläne der Stadt Ansbach können im BayernAtlas eingesehen werden, und Auszüge können bestellt oder in den Amtsräumen betrachtet werden.
- Bestimmte Bebauungspläne, insbesondere those, die nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurden, bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Behörde.
- Der Stadtrat der Stadt Ansbach wägt die gesammelten öffentlichen und privaten Belange ab, bevor der Bauleitplan beschlossen wird.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.