Oberderdingen (bis 1964 und heute noch umgangssprachlich meist nur Derdingen genannt) ist eine Gemeinde im Kraichgau, im Nordosten des Landkreises Karlsruhe.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.517 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75038
Vorwahlen
07045, 07258
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Derdingen, ™lmhle, UntereMhle, Derdingen, Ölmühle, UntereMühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberderdingen
Hauptstraße 25
75038 Oberderdingen
2. Ordnungsamt Oberderdingen
Hauptstraße 25
75038 Oberderdingen
3. Finanzamt Karlsruhe
Kaiserstraße 66
76133 Karlsruhe
Gemeinde Oberderdingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Karl-Fischer-Straße Süd/Dietrich-Bonhoeffer-Straße in Oberderdingen ist seit Anfang Juli 2021 rechtskräftig. Das Plangebiet umfasst 1,15 Hektar mit 9.000 Quadratmetern Nettobauland für eingeschossige Bauten. Es wurden zwölf Baugrundstücke erschlossen, mit Grundstücksgrößen zwischen 450 und 905 Quadratmetern und einem Quadratmeterpreis von 330 Euro. Die Erschließungs- und Verfahrenskosten belaufen sich auf ca. 1,4 Mio. Euro. Die Erschließungsarbeiten sollten mittlerweile abgeschlossen sein, da das Ziel war, Mitte des Jahres 2022 fertig zu werden. Zusätzlich wurden artenschutzrechtliche Maßnahmen wie ein Eidechsenkonzept und Pflanzmaßnahmen für Fledermausarten umgesetzt, und 40 Streuobstbäume auf Gemeinde- und Privatgrundstücken gepflanzt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.