Oberderdingen (bis 1964 und heute noch umgangssprachlich meist nur Derdingen genannt) ist eine Gemeinde im Kraichgau, im Nordosten des Landkreises Karlsruhe.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.517 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75038
Vorwahlen
07045, 07258
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Derdingen, ™lmhle, UntereMhle, Derdingen, Ölmühle, UntereMühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberderdingen
Hauptstraße 25
75038 Oberderdingen
2. Ordnungsamt Oberderdingen
Hauptstraße 25
75038 Oberderdingen
3. Finanzamt Karlsruhe
Kaiserstraße 66
76133 Karlsruhe
Gemeinde Oberderdingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Karl-Fischer-Straße Süd/Dietrich-Bonhoeffer-Straße in Oberderdingen ist seit Anfang Juli 2021 rechtskräftig. Das Plangebiet umfasst 1,15 Hektar mit 9.000 Quadratmetern Nettobauland für eingeschossige Bauten. Es wurden zwölf Baugrundstücke erschlossen, mit Grundstücksgrößen zwischen 450 und 905 Quadratmetern und einem Quadratmeterpreis von 330 Euro. Die Erschließungs- und Verfahrenskosten belaufen sich auf ca. 1,4 Mio. Euro. Die Erschließungsarbeiten sollten mittlerweile abgeschlossen sein, da das Ziel war, Mitte des Jahres 2022 fertig zu werden. Zusätzlich wurden artenschutzrechtliche Maßnahmen wie ein Eidechsenkonzept und Pflanzmaßnahmen für Fledermausarten umgesetzt, und 40 Streuobstbäume auf Gemeinde- und Privatgrundstücken gepflanzt.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.