Oberhausen-Rheinhausen ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg im Landkreis Karlsruhe.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9667 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68794
Vorwahl
07254
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberhausen-Rheinhausen
Hauptstraße 1
68794 Oberhausen-Rheinhausen
2. Bürgeramt Oberhausen-Rheinhausen
Hauptstraße 1
68794 Oberhausen-Rheinhausen
3. Ordnungsamt Oberhausen-Rheinhausen
Hauptstraße 1
68794 Oberhausen-Rheinhausen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Oberhausen-Rheinhausen gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zu Bebauungsplänen:
- Es gibt vorhabenbezogene Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan "Erlich, Waghäusler Straße 85a" und den Bebauungsplan "Solarpark Bruhrain Süd".
- In der Gemeinde Rheinhausen wird der Bebauungsplan "Bürgerzentrum – Erweiterung II" entwickelt, der die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zwischen den Ortsteilen Niederhausen und Oberhausen steuern soll. Dieser Plan umfasst eine Gemeinbedarfsfläche und berücksichtigt umweltrechtliche Aspekte und Grünordnungspläne.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.