Oberhausen-Rheinhausen ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg im Landkreis Karlsruhe.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9667 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68794
Vorwahl
07254
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberhausen-Rheinhausen
Hauptstraße 1
68794 Oberhausen-Rheinhausen
2. Bürgeramt Oberhausen-Rheinhausen
Hauptstraße 1
68794 Oberhausen-Rheinhausen
3. Ordnungsamt Oberhausen-Rheinhausen
Hauptstraße 1
68794 Oberhausen-Rheinhausen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Oberhausen-Rheinhausen gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zu Bebauungsplänen:
- Es gibt vorhabenbezogene Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan "Erlich, Waghäusler Straße 85a" und den Bebauungsplan "Solarpark Bruhrain Süd".
- In der Gemeinde Rheinhausen wird der Bebauungsplan "Bürgerzentrum – Erweiterung II" entwickelt, der die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zwischen den Ortsteilen Niederhausen und Oberhausen steuern soll. Dieser Plan umfasst eine Gemeinbedarfsfläche und berücksichtigt umweltrechtliche Aspekte und Grünordnungspläne.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.