Oberhausen-Rheinhausen ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg im Landkreis Karlsruhe.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9667 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68794
Vorwahl
07254
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberhausen-Rheinhausen
Hauptstraße 1
68794 Oberhausen-Rheinhausen
2. Bürgeramt Oberhausen-Rheinhausen
Hauptstraße 1
68794 Oberhausen-Rheinhausen
3. Ordnungsamt Oberhausen-Rheinhausen
Hauptstraße 1
68794 Oberhausen-Rheinhausen
Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Oberhausen-Rheinhausen gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zu Bebauungsplänen:
- Es gibt vorhabenbezogene Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan "Erlich, Waghäusler Straße 85a" und den Bebauungsplan "Solarpark Bruhrain Süd".
- In der Gemeinde Rheinhausen wird der Bebauungsplan "Bürgerzentrum – Erweiterung II" entwickelt, der die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zwischen den Ortsteilen Niederhausen und Oberhausen steuern soll. Dieser Plan umfasst eine Gemeinbedarfsfläche und berücksichtigt umweltrechtliche Aspekte und Grünordnungspläne.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.