Oberhausen-Rheinhausen ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg im Landkreis Karlsruhe.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9667 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68794
Vorwahl
07254
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberhausen-Rheinhausen
Hauptstraße 1
68794 Oberhausen-Rheinhausen
2. Bürgeramt Oberhausen-Rheinhausen
Hauptstraße 1
68794 Oberhausen-Rheinhausen
3. Ordnungsamt Oberhausen-Rheinhausen
Hauptstraße 1
68794 Oberhausen-Rheinhausen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Oberhausen-Rheinhausen gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zu Bebauungsplänen:
- Es gibt vorhabenbezogene Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan "Erlich, Waghäusler Straße 85a" und den Bebauungsplan "Solarpark Bruhrain Süd".
- In der Gemeinde Rheinhausen wird der Bebauungsplan "Bürgerzentrum – Erweiterung II" entwickelt, der die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zwischen den Ortsteilen Niederhausen und Oberhausen steuern soll. Dieser Plan umfasst eine Gemeinbedarfsfläche und berücksichtigt umweltrechtliche Aspekte und Grünordnungspläne.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.