Sie liegt am Kamm des Thüringer Waldes auf etwa 815 m ü
Bundesland
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
1570 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
98559
Vorwahl
036842
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Oberhof, Sood, Sood
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberhof
Hauptstraße 1
98559 Oberhof
2. Thüringer Landesforstanstalt
Am Wald 1
98559 Oberhof
3. Finanzamt Suhl
Bahnhofstraße 12
98527 Suhl
Gemeinde Oberhof – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 132 „Oberhof“ in Bad Homburg v.d.Höhe sieht eine nachhaltige Entwicklung der denkmalgeschützten Hofanlage vor. Das Ziel ist, die Domäne Oberhof zu stärken und eine identitätsstiftende Mitte für den Stadtteil Ober-Erlenbach zu schaffen. Die historische Bausubstanz soll erhalten bleiben, während anstelle des nicht denkmalgeschützten Freiluftstalls barrierefreie Wohnflächen entstehen. Geplant sind auch Flächen für Wohnen, Kleingewerbe, gemeinnützige und soziale Einrichtungen, eine Stadtteilbibliothek, Räume für öffentliche Nutzung und Kulturveranstaltungen. Die Umsetzung erfolgt durch die Genossenschaft „Unser Oberhof e.G.“ in Abstimmung mit der Stadt. Das Plangebiet wird von Dorfgebiet zu Allgemeinem Wohngebiet umgewidmet.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.