Oberkrämer ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Oberhavel (Brandenburg). Weitere vier Gemeinden schlossen sich 2001 an
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
11.860 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16727
Vorwahlen
03304, 033055
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Oberkrämer
Hauptstraße 1
16727 Oberkrämer
2. Bürgeramt Oberkrämer
Hauptstraße 1
16727 Oberkrämer
3. Ordnungsamt Oberkrämer
Hauptstraße 1
16727 Oberkrämer
Gemeinde Oberkrämer – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Oberkrämer entsteht in Schwante ein neues Wohngebiet mit 24 Häusern auf einem ehemaligen Acker, wo noch Baugrundstücke zu vergeben sind.
Es gab eine heftige Diskussion um den Bebauungsplan für das Areal am Schäferweg in Vehlefanz, bei der die Gemeindevertreter den Aufstellungsbeschluss nicht empfohlen haben und die Einwohner sich gegen die Bebauung ausgesprochen haben.
Bebauungspläne in Oberkrämer werden als Satzung von der Gemeindevertretung beschlossen und regeln die mögliche Bebauung von Grundstücken, aber nicht alle Pläne sind derzeit online verfügbar.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.