Oberkrämer ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Oberhavel (Brandenburg). Weitere vier Gemeinden schlossen sich 2001 an
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
11.860 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16727
Vorwahlen
03304, 033055
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Oberkrämer
HauptstraĂźe 1
16727 Oberkrämer
2. Bürgeramt Oberkrämer
HauptstraĂźe 1
16727 Oberkrämer
3. Ordnungsamt Oberkrämer
HauptstraĂźe 1
16727 Oberkrämer
Gemeinde Oberkrämer – Ă–ffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Oberkrämer entsteht in Schwante ein neues Wohngebiet mit 24 Häusern auf einem ehemaligen Acker, wo noch Baugrundstücke zu vergeben sind.
Es gab eine heftige Diskussion um den Bebauungsplan für das Areal am Schäferweg in Vehlefanz, bei der die Gemeindevertreter den Aufstellungsbeschluss nicht empfohlen haben und die Einwohner sich gegen die Bebauung ausgesprochen haben.
Bebauungspläne in Oberkrämer werden als Satzung von der Gemeindevertretung beschlossen und regeln die mögliche Bebauung von Grundstücken, aber nicht alle Pläne sind derzeit online verfügbar.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer StraĂźe.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.