Sie gehört der Verbandsgemeinde Flammersfeld an
Bundesland
Landkreis
Einwohner
761 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57641
Vorwahl
02685
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AlteSilberwiese, Bruchermhle, Hoffnungstal, Lusthof, AlteSilberwiese, Bruchermühle, Hoffnungstal, Lusthof
Adressen:
1. Verbandsgemeinde Oberlahr
Hauptstraße 1
56588 Oberlahr
2. Gemeindeverwaltung Oberlahr
Hauptstraße 1
56588 Oberlahr
3. Landkreis Neuwied
Wilhelm-Leuschner-Straße 100
56564 Neuwied
Gemeinde Oberlahr – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.