Roth (früher Roth am Sand und Roth bei Nürnberg) ist die Kreisstadt des mittelfränkischen Landkreises Roth
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
25.165 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91154
Vorwahl
09171
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Aurau, Belmbrach, Bernlohe, Bohnberg, Hämmerholz, Hebresmhle, Hohensayn, Kobscheid, Kohlrich, Meckenlohe, ObereGlasschleife, Oberheckenhofen, Obersteinbach, Pfaffenhofen, Reupers, Rothaurach, Schlade, Unterheckenhofen, Asbach, Aurau, Belmbrach, Bernlohe, Bohnberg, Hämmerholz, Hebresmühle, Hohensayn, Kobscheid, Kohlrich, Meckenlohe, ObereGlasschleife, Oberheckenhofen, Obersteinbach, Pfaffenhofen, Reupers, Rothaurach, Schlade, Unterheckenhofen
Adressen:
1. Stadt Roth, Rathausplatz 1, 91154 Roth
2. Landratsamt Roth, Bahnhofstraße 10, 91154 Roth
3. Finanzamt Schwabach, Bismarckstraße 4, 91126 Schwabach (zuständig für Roth)
Gemeinde Roth – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Roth hat den Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 92 „Westring-West“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Das Plangebiet umfasst etwa 11,5 Hektar und soll als Mischgebiet mit verdichteten Wohnformen, Arbeits- und Einkaufsmöglichkeiten entwickelt werden, einschließlich Grün- und Erholungsflächen. Es sollen Wohnungen für etwa 600 bis 850 Einwohner geschaffen werden, wobei mindestens 30 % der Wohnbaufläche nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden sollen.
Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs fand vom 11. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und anerkannten Umweltverbände.
Zusätzlich plant die Stadt Roth weitere Großprojekte, darunter den Abriss der Leoni-Industriebrache, den Neubau eines Kinderhortes und die Erweiterung der Zentralkläranlage.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung