Oberlungwitz ist eine Stadt im Osten des Landkreises Zwickau in Sachsen, die als Zentrum der Strumpfindustrie an Bedeutung gewann
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5842 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09353
Vorwahl
03723
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberlungwitz
Hauptstraße 1
09399 Oberlungwitz
2. Bürgeramt Oberlungwitz
Hauptstraße 1
09399 Oberlungwitz
3. Ordnungsamt Oberlungwitz
Hauptstraße 1
09399 Oberlungwitz
Gemeinde Oberlungwitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Oberlungwitz hat das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 7 „Wohngebiet Werkstraße/ENuS“ eingestellt. Ebenso wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohnstandort an der Stollberger Straße“ aufgehoben.
Ein neuer Bebauungsplan für das „Wohngebiet an der Erlbacher Straße“ wurde am 22. Februar 2022 beschlossen, um neue Wohnbauflächen zu schaffen, da die bestehenden Baugebiete weitestgehend ausgelastet sind und der Bedarf an Wohnbauflächen hoch ist.
Zudem wurde ein Flächentausch zwischen den Gewerbegebieten „Limbacher Straße“ und „Stollberger Straße“ beschlossen, um eine Neuwicklung der Gewerbefläche östlich der Stollberger Straße zu ermöglichen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.