Die Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach liegt im Landkreis Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Südwestpfalz
Einwohner
1614 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66919
Vorwahlen
06371, 06375
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obernheim-Kirchenarnbach
Hauptstraße 1
66919 Obernheim-Kirchenarnbach
2. Ordnungsamt Landkreis Südwestpfalz
Kaiserstraße 24
66953 Pirmasens
3. Bürgeramt Stadt Pirmasens
Hauptstraße 1
66953 Pirmasens
Gemeinde Obernheim-Kirchenarnbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.