Die Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach liegt im Landkreis Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Südwestpfalz
Einwohner
1614 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66919
Vorwahlen
06371, 06375
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obernheim-Kirchenarnbach
Hauptstraße 1
66919 Obernheim-Kirchenarnbach
2. Ordnungsamt Landkreis Südwestpfalz
Kaiserstraße 24
66953 Pirmasens
3. Bürgeramt Stadt Pirmasens
Hauptstraße 1
66953 Pirmasens
Gemeinde Obernheim-Kirchenarnbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung