Die achtgrößte Stadt Baden-Württembergs ist mit 124.289 Einwohnern (31. Dezember 2017) eine Großstadt. Die nächstgrößeren Städte sind Karlsruhe, etwa 25 km nordwestlich, und Stuttgart, rund 37 km südöstlich. Die achtgrößte Stadt Baden-Württembergs ist mit 124.289 Einwohnern (31. Dezember 2017) eine Großstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
125.529 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
75172–75181
Vorwahlen
07231, 07234
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Grunbach-Salmbach, Grunbach-Salmbach
Adressen:
1. Stadt Pforzheim, Hauptstraße 3, 75172 Pforzheim
2. Landratsamt Enzkreis, Kaiserstraße 14, 75175 Pforzheim
3. Agentur für Arbeit Pforzheim, Bismarckstraße 7, 75172 Pforzheim
Gemeinde Pforzheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
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FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.