Ochsenfurt ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Würzburg und liegt im südlichen Maindreieck
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
11.263 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97199
Vorwahl
09331
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hohestadt, Hopferstadt, Ochsenfurt, Hohestadt, Hopferstadt
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ochsenfurt
Hauptstraße 1
97199 Ochsenfurt
2. Ordnungsamt Ochsenfurt
Hauptstraße 1
97199 Ochsenfurt
3. Bürgerbüro Ochsenfurt
Hauptstraße 1
97199 Ochsenfurt
Gemeinde Ochsenfurt – Öffnungszeiten
- Montag: 07:15 - 16:00
- Dienstag: 07:15 - 16:00
- Mittwoch: 07:15 - 16:00
- Donnerstag: 07:15 - 16:00
- Freitag: 07:15 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Generalsanierung und Erweiterung des Maria-Theresia-Kindergartens bis Herbst 2024 abgeschlossen, Kosten ca. 5 Mio. Euro.
- Wohngebiet Obere Lehmgrube in Goßmannsdorf: Erschließungsarbeiten im März 2024 begonnen, Fertigstellung im Oktober 2024.
- Dorfgebiet Zeubelried II – Ulmenweg: Erschließungsarbeiten im April 2024 begonnen, Fertigstellung Anfang 2025.
- Dörfliches Wohngebiet Zeubelried III – Eichenweg: Erschließungsarbeiten im März 2024 begonnen, Fertigstellung im September 2024.
- Wohngebiet Dümmersberger Pfad in Ochsenfurt: Neuer Aufstellungsbeschluss am 26.10.2023, förmliche Beteiligung vom 25.06.2024 bis 26.07.2024, Entstehung von ca. 60 Wohneinheiten.
- Sondergebiet Bürgersolarpark Darstadt: Derzeit im Bau, weitere Photovoltaikanlagen in Erlach, Hohestadt, Kleinochsenfurt und Hopferstadt geplant.
- Bauleitplanungen in verschiedenen Stadtteilen wie Darstadt, Erlach, Goßmannsdorf, Hohestadt, Hopferstadt, Kleinochsenfurt und Zeubelried mit verschiedenen Wohn- und Sondergebieten.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.