Ochsenfurt ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Würzburg und liegt im südlichen Maindreieck
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
11.263 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97199
Vorwahl
09331
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hohestadt, Hopferstadt, Ochsenfurt, Hohestadt, Hopferstadt
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ochsenfurt
Hauptstraße 1
97199 Ochsenfurt
2. Ordnungsamt Ochsenfurt
Hauptstraße 1
97199 Ochsenfurt
3. Bürgerbüro Ochsenfurt
Hauptstraße 1
97199 Ochsenfurt
Öffnungszeiten
Montag: 07:15 - 16:00
Dienstag: 07:15 - 16:00
Mittwoch: 07:15 - 16:00
Donnerstag: 07:15 - 16:00
Freitag: 07:15 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Generalsanierung und Erweiterung des Maria-Theresia-Kindergartens bis Herbst 2024 abgeschlossen, Kosten ca. 5 Mio. Euro.
- Wohngebiet Obere Lehmgrube in Goßmannsdorf: Erschließungsarbeiten im März 2024 begonnen, Fertigstellung im Oktober 2024.
- Dorfgebiet Zeubelried II – Ulmenweg: Erschließungsarbeiten im April 2024 begonnen, Fertigstellung Anfang 2025.
- Dörfliches Wohngebiet Zeubelried III – Eichenweg: Erschließungsarbeiten im März 2024 begonnen, Fertigstellung im September 2024.
- Wohngebiet Dümmersberger Pfad in Ochsenfurt: Neuer Aufstellungsbeschluss am 26.10.2023, förmliche Beteiligung vom 25.06.2024 bis 26.07.2024, Entstehung von ca. 60 Wohneinheiten.
- Sondergebiet Bürgersolarpark Darstadt: Derzeit im Bau, weitere Photovoltaikanlagen in Erlach, Hohestadt, Kleinochsenfurt und Hopferstadt geplant.
- Bauleitplanungen in verschiedenen Stadtteilen wie Darstadt, Erlach, Goßmannsdorf, Hohestadt, Hopferstadt, Kleinochsenfurt und Zeubelried mit verschiedenen Wohn- und Sondergebieten.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.