Die historische Altstadt verfügt über eine weitgehend erhaltene mittelalterliche Befestigungsanlage mit zahlreichen Türmen und Stadttoren
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
11.263 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97199
Vorwahl
09331
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hohestadt, Hopferstadt, Ochsenfurt, Hohestadt, Hopferstadt
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ochsenfurt
Hauptstraße 1
97199 Ochsenfurt
2. Ordnungsamt Ochsenfurt
Hauptstraße 1
97199 Ochsenfurt
3. Bürgerbüro Ochsenfurt
Hauptstraße 1
97199 Ochsenfurt
Gemeinde Ochsenfurt – Öffnungszeiten
- Montag: 07:15 - 16:00
- Dienstag: 07:15 - 16:00
- Mittwoch: 07:15 - 16:00
- Donnerstag: 07:15 - 16:00
- Freitag: 07:15 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Generalsanierung und Erweiterung des Maria-Theresia-Kindergartens bis Herbst 2024 abgeschlossen, Kosten ca. 5 Mio. Euro.
- Wohngebiet Obere Lehmgrube in Goßmannsdorf: Erschließungsarbeiten im März 2024 begonnen, Fertigstellung im Oktober 2024.
- Dorfgebiet Zeubelried II – Ulmenweg: Erschließungsarbeiten im April 2024 begonnen, Fertigstellung Anfang 2025.
- Dörfliches Wohngebiet Zeubelried III – Eichenweg: Erschließungsarbeiten im März 2024 begonnen, Fertigstellung im September 2024.
- Wohngebiet Dümmersberger Pfad in Ochsenfurt: Neuer Aufstellungsbeschluss am 26.10.2023, förmliche Beteiligung vom 25.06.2024 bis 26.07.2024, Entstehung von ca. 60 Wohneinheiten.
- Sondergebiet Bürgersolarpark Darstadt: Derzeit im Bau, weitere Photovoltaikanlagen in Erlach, Hohestadt, Kleinochsenfurt und Hopferstadt geplant.
- Bauleitplanungen in verschiedenen Stadtteilen wie Darstadt, Erlach, Goßmannsdorf, Hohestadt, Hopferstadt, Kleinochsenfurt und Zeubelried mit verschiedenen Wohn- und Sondergebieten.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf