Oebisfelde-Weferlingen ist eine Stadt im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Börde
Einwohner
13.544 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39343 (Schwanefeld),39356 (Döhren u. a.),39359 (Bösdorf u. a.),, 39646 (Oebisfelde)siehe „Stadtgliederung“Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039002, 039050, 039055, 039057, 039059, 039061
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Oebisfelde-Weferlingen
Hauptstraße 1
39646 Oebisfelde-Weferlingen
2. Einwohnermeldeamt Oebisfelde-Weferlingen
Hauptstraße 1
39646 Oebisfelde-Weferlingen
3. Ordnungsamt Oebisfelde-Weferlingen
Hauptstraße 1
39646 Oebisfelde-Weferlingen
Gemeinde Oebisfelde-Weferlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen hat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Ortsteil Bösdorf gebilligt. Der Vorentwurf liegt vom 4. November bis 5. Dezember 2024 zur öffentlichen Einsicht aus und die Träger öffentlicher Belange werden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Zusätzlich gibt es eine öffentliche Bekanntmachung über den Bebauungsplan "Promenade" in der Ortschaft Oebisfelde, jedoch ohne spezifische Details zu den neuesten Entwicklungen in diesem Bereich.
Ein weiterer Bebauungsplan betrifft die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Photovoltaikanlage im Ortsteil Bösdorf, einschließlich eines Umweltberichts.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.