Ohlstadt ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt mit den weiteren Mitgliedsgemeinden Eschenlohe, Großweil und Schwaigen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3352 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82441
Vorwahl
08841
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bartlmämhle, Buchenried, Kleinaschau, Kothried, Weghaus, Weichs, Bartlmämühle, Buchenried, Kleinaschau, Kothried, Weghaus, Weichs
Adressen:
1. Gemeinde Ohlstadt, Hauptstraße 10, 82441 Ohlstadt
2. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Richard-Wagner-Straße 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen, Welfenstraße 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Gemeinde Ohlstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.