Ohlstadt ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt mit den weiteren Mitgliedsgemeinden Eschenlohe, Großweil und Schwaigen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3352 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82441
Vorwahl
08841
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bartlmämhle, Buchenried, Kleinaschau, Kothried, Weghaus, Weichs, Bartlmämühle, Buchenried, Kleinaschau, Kothried, Weghaus, Weichs
Adressen:
1. Gemeinde Ohlstadt, Hauptstraße 10, 82441 Ohlstadt
2. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Richard-Wagner-Straße 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen, Welfenstraße 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.