Olching ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck und liegt etwa 20 Kilometer westlich von München. Juni 2011 zur Stadt erhoben
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
27.653 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82140
Vorwahl
08142
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bergkirchen-Lus, Esting, Geiselbullach, Gernlinden-Ost, Graßlfing, Neu-Esting, Bergkirchen-Lus, Esting, Geiselbullach, Gernlinden-Ost, Graßlfing, Neu-Esting
Adressen:
1. Stadt Olching, Rathausplatz 1, 82140 Olching
2. Landratsamt Fürstenfeldbruck, Hauptstraße 64, 82256 Fürstenfeldbruck
3. Finanzamt Fürstenfeldbruck, Ludwigstraße 2, 82256 Fürstenfeldbruck
Gemeinde Olching – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Olching hat den Bebauungsplan für ein Spa und ein Hotel im Gewerbepark Geiselbullach gebilligt. Dieses Projekt umfasst die Ansiedlung einer Vabali-Spa-Wellnessanlage und eines 120-Betten-Hotels. Trotz kontroverser Debatten und Kritik von einigen Stadträten, insbesondere hinsichtlich des Verkehrs und der Versiegelung von Flächen, wurde der Plan mit 24 gegen sechs Stimmen angenommen. Die Eröffnung des Spas und des Hotels wird voraussichtlich in zwei bis drei Jahren erfolgen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.