Juni 2011 zur Stadt erhoben. Olching wurde am 19
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
27.653 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82140
Vorwahl
08142
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bergkirchen-Lus, Esting, Geiselbullach, Gernlinden-Ost, Graßlfing, Neu-Esting, Bergkirchen-Lus, Esting, Geiselbullach, Gernlinden-Ost, Graßlfing, Neu-Esting
Adressen:
1. Stadt Olching, Rathausplatz 1, 82140 Olching
2. Landratsamt Fürstenfeldbruck, Hauptstraße 64, 82256 Fürstenfeldbruck
3. Finanzamt Fürstenfeldbruck, Ludwigstraße 2, 82256 Fürstenfeldbruck
Gemeinde Olching – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Olching hat den Bebauungsplan für ein Spa und ein Hotel im Gewerbepark Geiselbullach gebilligt. Dieses Projekt umfasst die Ansiedlung einer Vabali-Spa-Wellnessanlage und eines 120-Betten-Hotels. Trotz kontroverser Debatten und Kritik von einigen Stadträten, insbesondere hinsichtlich des Verkehrs und der Versiegelung von Flächen, wurde der Plan mit 24 gegen sechs Stimmen angenommen. Die Eröffnung des Spas und des Hotels wird voraussichtlich in zwei bis drei Jahren erfolgen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.