Die Gemeinde Olching in ihrer heutigen Ausdehnung entstand 1978 als Verwaltungseinheit, in der die bis dahin selbständigen Gemeinden Olching, Esting und Geiselbullach zusammengefasst wurden. Olching wurde am 19
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
27.653 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82140
Vorwahl
08142
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bergkirchen-Lus, Esting, Geiselbullach, Gernlinden-Ost, Graßlfing, Neu-Esting, Bergkirchen-Lus, Esting, Geiselbullach, Gernlinden-Ost, Graßlfing, Neu-Esting
Adressen:
1. Stadt Olching, Rathausplatz 1, 82140 Olching
2. Landratsamt Fürstenfeldbruck, Hauptstraße 64, 82256 Fürstenfeldbruck
3. Finanzamt Fürstenfeldbruck, Ludwigstraße 2, 82256 Fürstenfeldbruck
Gemeinde Olching – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Olching hat den Bebauungsplan für ein Spa und ein Hotel im Gewerbepark Geiselbullach gebilligt. Dieses Projekt umfasst die Ansiedlung einer Vabali-Spa-Wellnessanlage und eines 120-Betten-Hotels. Trotz kontroverser Debatten und Kritik von einigen Stadträten, insbesondere hinsichtlich des Verkehrs und der Versiegelung von Flächen, wurde der Plan mit 24 gegen sechs Stimmen angenommen. Die Eröffnung des Spas und des Hotels wird voraussichtlich in zwei bis drei Jahren erfolgen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.