Maisach ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck. Sie liegt etwa vier Kilometer nördlich von Fürstenfeldbruck bzw
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
14.223 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82216
Vorwahlen
08141, 08142, 08135
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Anzhofen, Deisenhofen, Diepoltshofen, Fußberg, Hasenheide, Kuchenried, Oberlappach, Rottbach, Thal, šberacker, Unterlappach, Weiherhaus, Anzhofen, Deisenhofen, Diepoltshofen, Fußberg, Hasenheide, Kuchenried, Oberlappach, Rottbach, Thal, Überacker, Unterlappach, Weiherhaus
Adressen:
1. Gemeinde Maisach, Hauptstraße 1, 82216 Maisach
2. Landkreis Fürstenfeldbruck, Am Alten Viehmarkt 1, 82256 Fürstenfeldbruck
3. Finanzamt Fürstenfeldbruck, Ludwigstraße 2, 82256 Fürstenfeldbruck
Gemeinde Maisach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Maisach umfassen die Verfügbarkeit und Aktualisierung verschiedener Bebauungspläne, die auf der Website der Gemeinde Maisach eingesehen werden können. Diese include:
- Bebauungspläne für verschiedene Baugebiete wie Maisach-West, Maisach-Ost, Krautgärten Maisach, Wiesenstraße und weitere.
- Mehrere Änderungen und Aktualisierungen dieser Pläne, z.B. die 9. Änderung des Bebauungsplans für die Krautgärten Maisach, die alle vorangegangenen Pläne aufhebt.
- Die Möglichkeit, die Originalpläne mit Begründung und textlichen Festsetzungen im Rathaus Maisach einzusehen, da nur diese die gültige Rechtslage wiedergibt.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.