Maisach ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck. 25 Kilometer westlich von München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
14.223 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82216
Vorwahlen
08141, 08142, 08135
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Anzhofen, Deisenhofen, Diepoltshofen, Fußberg, Hasenheide, Kuchenried, Oberlappach, Rottbach, Thal, šberacker, Unterlappach, Weiherhaus, Anzhofen, Deisenhofen, Diepoltshofen, Fußberg, Hasenheide, Kuchenried, Oberlappach, Rottbach, Thal, Überacker, Unterlappach, Weiherhaus
Adressen:
1. Gemeinde Maisach, Hauptstraße 1, 82216 Maisach
2. Landkreis Fürstenfeldbruck, Am Alten Viehmarkt 1, 82256 Fürstenfeldbruck
3. Finanzamt Fürstenfeldbruck, Ludwigstraße 2, 82256 Fürstenfeldbruck
Gemeinde Maisach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Maisach umfassen die Verfügbarkeit und Aktualisierung verschiedener Bebauungspläne, die auf der Website der Gemeinde Maisach eingesehen werden können. Diese include:
- Bebauungspläne für verschiedene Baugebiete wie Maisach-West, Maisach-Ost, Krautgärten Maisach, Wiesenstraße und weitere.
- Mehrere Änderungen und Aktualisierungen dieser Pläne, z.B. die 9. Änderung des Bebauungsplans für die Krautgärten Maisach, die alle vorangegangenen Pläne aufhebt.
- Die Möglichkeit, die Originalpläne mit Begründung und textlichen Festsetzungen im Rathaus Maisach einzusehen, da nur diese die gültige Rechtslage wiedergibt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.