Osnabrück ( [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌʔɔsnaˈbʁʏk], westfälisch Ossenbrügge, älteres Platt Osenbrugge, lateinisch Ansibarium) ist eine Großstadt in Niedersachsen und Sitz des Landkreises Osnabrück. 28.000 Studenten von Universität und Hochschule machen etwa 14 % der Gesamtbevölkerung aus.
Für die Gründung der Stadt war die exponierte Lage an einem Knotenpunkt alter Handelsstraßen ursächlich. Mit über 160.000 Einwohnern (168.145 laut Melderegister) zählt sie neben dem ähnlich großen Oldenburg und den größeren Hannover und Braunschweig zu den vier größten Städten Niedersachsens
Bundesland
Niedersachsen
Einwohner
165.034 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
49074–49090
Vorwahlen
0541, 05402, 05406, 05407
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Atter, Hettlage, Honeburg, Leye, Nette, Pye
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.