Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Osterburken

Wegen ihrer Lage am Obergermanisch-Rätischen Limes und der damit zusammenhängenden zahlreichen archäologischen Funde aus römischer Zeit wird sie auch als Römerstadt bezeichnet. Mai 2003 Region Unterer Neckar und bis 31. Osterburken ist eine Stadt des Neckar-Odenwald-Kreises in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Neckar-Odenwald-Kreis
Einwohner
6577 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74706
Vorwahlen
06291, 06292, 06295
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 3, 74706 Osterburken
Marktplatz 3, 74706 Osterburken 74706 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Dörnishof, Hergenstadt, Hopfengarten, Marienhöhe, Schollhof, Dörnishof, Hergenstadt, Hopfengarten, Marienhöhe, Schollhof

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.