Pastetten (bairisch: Baschding) ist eine Gemeinde im Landkreis Erding (Regierungsbezirk Oberbayern) und ein Mitglied der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2852 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85669
Vorwahl
08124
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkeln, Bocköd, Fendsbach, Harrain, Hartbrunn, Harthofen, Katterloh, Moosstetten, Oberschwillach, ™tz, Poigenberg, Reithofen, Zeilern, Birkeln, Bocköd, Fendsbach, Harrain, Hartbrunn, Harthofen, Katterloh, Moosstetten, Oberschwillach, Ötz, Poigenberg, Reithofen, Zeilern
Adressen:
1. Gemeinde Pastetten, Hauptstraße 1, 85598 Pastetten
2. Landratsamt Erding, Landstraße 1, 85435 Erding
3. Bürgeramt Erding, Münchener Straße 31, 85435 Erding
Gemeinde Pastetten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.