Peiting ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
11.588 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86971
Vorwahl
08861
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bhlach, Butzau, Deutensee, Finsterau, Grabhof, Grub, Hausen, Herzogsägmhle, Hirschau, Höfle, Hohenbrand, Kellershof, Kreut, Kurzenried, Lamprecht, Langenried, Luttenbach, Niederwies, Odi, Oedenhof, Ramsau, Riedhof, Riesen, Schnalz, Weinland, Winterleiten, Bühlach, Butzau, Deutensee, Finsterau, Grabhof, Grub, Hausen, Herzogsägmühle, Hirschau, Höfle, Hohenbrand, Kellershof, Kreut, Kurzenried
Adressen:
1. Gemeinde Peiting, Hauptstraße 1, 86981 Peiting
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Hauptstraße 4, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen, Bahnhofstraße 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Gemeinde Peiting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Peiting hat in seiner jüngsten Sitzung das Bebauungsplan-Verfahren für das neue AWO-Seniorenzentrum eingeleitet. Das neue Gebäude soll auf einem bislang freien Areal beim Jugendzentrum gebaut werden, nur etwa 150 Meter vom bisherigen Seniorenheim entfernt. Dies ermöglicht es den Bewohnern, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.