Penzberg ist eine Kleinstadt im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
16.553 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82377
Vorwahl
08856
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breinetsried, Daser, Edenhof, Heinz, Johannisberg, Kirnberg, Maxkorn, Nantesbuch, Neukirnberg, Nonnenwald, Oberhof, Promberg, Quarzbichl, Rain, Reindl, StJohannisrain, Schönmhl, Schwaig, Vordermeir, Wölfl, Zachenried, Zist, Breinetsried, Daser, Edenhof, Heinz, Johannisberg, Kirnberg, Maxkorn, Nantesbuch, Neukirnberg, Nonnenwald, Oberhof, Promberg, Quarzbichl, Rain, Reindl, StJohannisrain, Schönmühl, Schwaig
Adressen:
1. Stadt Penzberg, Rathausplatz 1, 82377 Penzberg
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Hauptstraße 24, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Finanzamt Weilheim, Hohenpeißenberger Straße 1, 82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Penzberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat in Penzberg hat den Beschluss geändert und entschieden, statt eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einen klassischen Bebauungsplan für das Bauvorhaben an der Bahnhofstraße 21 bis 25 aufzustellen. Dieser Schritt soll es ermöglichen, mehr Einfluss auf die Gestaltung des Projekts zu nehmen, da es bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Probleme mit festgelegten Realisierungszeiträumen und Sanktionen gab.
Eine Bürgerinitiative sammelt weiterhin Unterschriften für einen Bürgerentscheid, um den Erhalt der bestehenden Gebäude in der Menagehaus-Zeile zu sichern. Bisher wurden gut die Hälfte der benötigten Unterschriften gesammelt.
Es gab zudem Diskussionen und Kontroversen im Stadtrat über die Bebauungsplanänderung und die Notwendigkeit einer Bürgerbeteiligung, insbesondere seitens der Fraktionen Penzberg Miteinander und Grüne, die eine umfassendere Bürgerbeteiligung und eine Überprüfung der Pläne fordern.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.