Die Stadt Philippsburg, ursprünglich Udenheim, liegt im Norden des Landkreises Karlsruhe in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.713 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76661
Vorwahl
07256
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Philippsburg
Hauptstraße 37
76661 Philippsburg
2. Ordnungsamt Philippsburg
Hauptstraße 37
76661 Philippsburg
3. Bürgerbüro Philippsburg
Hauptstraße 37
76661 Philippsburg
Gemeinde Philippsburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Philippsburg wurdenSeveral Bebauungspläne und baurechtliche Entwicklungen aktuell diskutiert und umgesetzt:
- Der Bebauungsplan “Erlenwiesen II und III” enthält detaillierte Festsetzungen zur baulichen Nutzung, wie eine maximale Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und Geschossflächenzahlen (GFZ) zwischen 0,8 und 1,2, je nach Bereich.
- Ein neues Baugebiet an der Backhaustraße II ist geplant, das 11 Wohneinheiten umfasst und vom Gemeinderat zugestimmt wurde.
- Die Stadt Philippsburg stellt rechtskräftige Bebauungspläne online zur Verfügung, aber nur die Originalpläne bei der Stadtverwaltung sind maßgeblich und verbindlich.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.