Sie ist nach Bruchsal, Ettlingen, Bretten und Stutensee die fünftgrößte Stadt des Landkreises Karlsruhe
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
20.301 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76287
Vorwahlen
07242, 0721
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rheinstetten
Hauptstraße 1
76287 Rheinstetten
2. Bürgeramt Rheinstetten
Hauptstraße 1
76287 Rheinstetten
3. Ordnungsamt Rheinstetten
Hauptstraße 1
76287 Rheinstetten
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Umwelt und Technik in Rheinstetten hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Lange Pfeiferäcker gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand vom 07.10.2024 bis 11.11.2024 statt. Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für ein weiteres Gewerbegebiet im Südosten der Stadt schaffen, da die derzeitige Gewerbeflächennachfrage das Angebot übersteigt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.