Rheinstetten ist eine Stadt im Nordwesten Baden-Württembergs an der Grenze zu Rheinland-Pfalz, direkt südwestlich von Karlsruhe, zu dessen Mittelbereich sie auch gehört
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
20.301 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76287
Vorwahlen
07242, 0721
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rheinstetten
Hauptstraße 1
76287 Rheinstetten
2. Bürgeramt Rheinstetten
Hauptstraße 1
76287 Rheinstetten
3. Ordnungsamt Rheinstetten
Hauptstraße 1
76287 Rheinstetten
Gemeinde Rheinstetten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Umwelt und Technik in Rheinstetten hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Lange Pfeiferäcker gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand vom 07.10.2024 bis 11.11.2024 statt. Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für ein weiteres Gewerbegebiet im Südosten der Stadt schaffen, da die derzeitige Gewerbeflächennachfrage das Angebot übersteigt.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.