Plochingen ist eine Kleinstadt im baden-württembergischen Landkreis Esslingen am Zufluss der Fils in den Neckar
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.433 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73207
Vorwahl
07153
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Plochingen
Marktstraße 1
73207 Plochingen
Landratsamt Esslingen
Kaiserstraße 111
73728 Esslingen am Neckar
Bürgeramt Plochingen
Hauptstraße 1
73207 Plochingen
Gemeinde Plochingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Plochingen hat am 12.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für zwei neue Bebauungspläne gefasst: den Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren für das Gebiet "Filsgebiet-West, nördlich der Fils" und den Bebauungsplan für das Gebiet "Filsgebiet-West, südlich der Fils". Beide Pläne umfassen jeweils spezifische Flächen und zielen auf eine intensivere bauliche und funktionale Nutzung der Bauflächen ab, mit einer Mischung aus Gewerbe-, Misch- und Wohnanteilen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde beschlossen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.