Plochingen ist eine Kleinstadt im baden-württembergischen Landkreis Esslingen am Zufluss der Fils in den Neckar
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.433 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73207
Vorwahl
07153
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Plochingen
Marktstraße 1
73207 Plochingen
Landratsamt Esslingen
Kaiserstraße 111
73728 Esslingen am Neckar
Bürgeramt Plochingen
Hauptstraße 1
73207 Plochingen
Gemeinde Plochingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Plochingen hat am 12.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für zwei neue Bebauungspläne gefasst: den Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren für das Gebiet "Filsgebiet-West, nördlich der Fils" und den Bebauungsplan für das Gebiet "Filsgebiet-West, südlich der Fils". Beide Pläne umfassen jeweils spezifische Flächen und zielen auf eine intensivere bauliche und funktionale Nutzung der Bauflächen ab, mit einer Mischung aus Gewerbe-, Misch- und Wohnanteilen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde beschlossen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung