Plochingen ist eine Kleinstadt im baden-württembergischen Landkreis Esslingen am Zufluss der Fils in den Neckar
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.433 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73207
Vorwahl
07153
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Plochingen
Marktstraße 1
73207 Plochingen
Landratsamt Esslingen
Kaiserstraße 111
73728 Esslingen am Neckar
Bürgeramt Plochingen
Hauptstraße 1
73207 Plochingen
Gemeinde Plochingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Plochingen hat am 12.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für zwei neue Bebauungspläne gefasst: den Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren für das Gebiet "Filsgebiet-West, nördlich der Fils" und den Bebauungsplan für das Gebiet "Filsgebiet-West, südlich der Fils". Beide Pläne umfassen jeweils spezifische Flächen und zielen auf eine intensivere bauliche und funktionale Nutzung der Bauflächen ab, mit einer Mischung aus Gewerbe-, Misch- und Wohnanteilen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde beschlossen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.