Plochingen ist eine Kleinstadt im baden-württembergischen Landkreis Esslingen am Zufluss der Fils in den Neckar
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.433 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73207
Vorwahl
07153
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Plochingen
Marktstraße 1
73207 Plochingen
Landratsamt Esslingen
Kaiserstraße 111
73728 Esslingen am Neckar
Bürgeramt Plochingen
Hauptstraße 1
73207 Plochingen
Gemeinde Plochingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Plochingen hat am 12.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für zwei neue Bebauungspläne gefasst: den Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren für das Gebiet "Filsgebiet-West, nördlich der Fils" und den Bebauungsplan für das Gebiet "Filsgebiet-West, südlich der Fils". Beide Pläne umfassen jeweils spezifische Flächen und zielen auf eine intensivere bauliche und funktionale Nutzung der Bauflächen ab, mit einer Mischung aus Gewerbe-, Misch- und Wohnanteilen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde beschlossen.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.