Die Kleinstadt Premnitz liegt an der Havel im Landkreis Havelland im Land Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Havelland
Einwohner
8290 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14727
Vorwahl
03386
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Premnitz, Hauptstraße 1, 14727 Premnitz
2. Bürgeramt Premnitz, Hauptstraße 1, 14727 Premnitz
3. Ordnungsamt Premnitz, Hauptstraße 1, 14727 Premnitz
Gemeinde Premnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Premnitz hat folgende Bekanntmachungen zum Thema Bebauungsplan gemacht:
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 22 „Ehemaliges Gesundheitszentrum"
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans „NORMA Döberitz"
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA Döberitz"
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.