Die Kleinstadt Premnitz liegt an der Havel im Landkreis Havelland im Land Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Havelland
Einwohner
8290 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14727
Vorwahl
03386
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Premnitz, Hauptstraße 1, 14727 Premnitz
2. Bürgeramt Premnitz, Hauptstraße 1, 14727 Premnitz
3. Ordnungsamt Premnitz, Hauptstraße 1, 14727 Premnitz
Gemeinde Premnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Premnitz hat folgende Bekanntmachungen zum Thema Bebauungsplan gemacht:
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 22 „Ehemaliges Gesundheitszentrum"
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans „NORMA Döberitz"
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA Döberitz"
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.