Mit rund 12.600 Einwohnern ist Preußisch Oldendorf die kleinste Kommune im ostwestfälischen Kreis Minden-Lübbecke im Regierungsbezirk Detmold. Jahrhundert schriftlich erwähnt und 1719 zur Stadt erhoben. Preußisch Oldendorf [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈprɔɪ̯sɪʃ ˈɔldn̩dɔʁf] (niederdeutsch: Oldenduorp, Aulendöppe) ist eine Stadt im Nordosten von Nordrhein-Westfalen in der Region Ostwestfalen-Lippe
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
12.375 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32361
Vorwahlen
05742, 05743 (Hedem)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Engershausen, Harlinghausen, Offelten
Adressen:
1. Stadt Preußisch Oldendorf, Am Markt 1, 32361 Preußisch Oldendorf
2. Bürgeramt Preußisch Oldendorf, Am Markt 1, 32361 Preußisch Oldendorf
3. Ordnungsamt Preußisch Oldendorf, Am Markt 1, 32361 Preußisch Oldendorf
Gemeinde Preußisch Oldendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das umstrittene Bauprojekt in Preußisch Oldendorf, das ursprünglich 95 Wohnungen und sieben Häuser vorsah, steht vor rechtlichen Risiken, die eine Entscheidung notwendig machen. Die Stadt hat einen Bebauungsplan mit einem gemäßigteren Rahmen erstellt, der nur 40 Wohneinheiten vorsieht. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im August 2024 statt.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.