Mit rund 84.000 Einwohnern ist sie die viertgrößte Stadt der Region Ostwestfalen-Lippe
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
81.857 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
32423, 32425, 32427, 32429
Vorwahlen
0571, 05734, 05704
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aminghausen, AminghauserHeide, Bohnort, Clus, Grille, Hasenheide, Hasenkamp, Minderheide, Rodenbeck, Aminghausen, AminghauserHeide, Bohnort, Clus, Grille, Hasenheide, Hasenkamp, Minderheide, Rodenbeck
Adressen:
1. Stadt Minden, Marktplatz 2, 32423 Minden
2. Kreis Minden-Lübbecke, Breite Straße 2, 32423 Minden
3. Amtsgericht Minden, Königstraße 8, 32423 Minden
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00
Dienstag: 07:30 - 16:00
Mittwoch: 07:30 - 15:30
Donnerstag: 07:30 - 15:30
Freitag: 07:30 - 15:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Minden hat neue Planungen für das ehemalige Güterbahnhofsgelände aufgenommen. Im November 2022 beauftragte die Stadt das Büro HPP Architekten GmbH mit einer Rahmenplanung, die eine alternative und zukunftsorientierte Nutzung sowie die Schaffung einer neuen Infrastruktur für eine moderne, dem Klimaschutz angepasste Mobilität beinhalten soll. Die Planung sieht eine hochwertige gewerbliche Nutzung des Geländes vor, da Wohnbebauung aufgrund der belasteten Böden nicht vorgesehen ist.
Zudem wurde ein städtebaulicher Entwurf vorgestellt, der eine Hauptachse in Nord-Südrichtung und Gebäudekomplexe entlang dieser Achse vorsieht. Die Altlastensanierung des Geländes wird vom Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) übernommen, wofür die Stadt Minden einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan benötigt.
Für das Gewerbegebiet nördlich der Karlstraße hat die Stadt die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet, um das bestehende Gewerbeareal auszuweiten. Hier werden derzeit diverse Fachgutachten erstellt, und für Anfang 2020 ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung geplant.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.