Pritzier ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Ludwigslust-Parchim                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
459 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
19230                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
038856                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Pritzier  
   Hauptstraße 1  
   19243 Pritzier  
2. Landkreis Ludwigslust-Parchim  
   Am Markt 1  
   19348 Sudeck  
3. Einwohnermeldeamt Pritzier  
   Hauptstraße 1  
   19243 Pritzier  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Pritzier – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 09:00 - 17:30
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
 - Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
 - Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
 - "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
 - Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
 - Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
 
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
 
                             
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
 - Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
 - Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
 
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.