Probsteierhagen ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Einwohner
2230 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24253
Vorwahl
04348
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bokholt, Christinental, Freienfelde, Grevensberg, Hagen, HagenerZiegelei, Kasseteich, Kellerrehm, Kunstbrook, Moor, Muxall, Rabenhorst, Röbsdorf, Schrevendorf, Trensahl, Voßkuhl, Wulfsdorf, Bokholt, Christinental, Freienfelde, Grevensberg, Hagen, HagenerZiegelei, Kasseteich, Kellerrehm, Kunstbrook, Moor, Muxall, Rabenhorst, Röbsdorf, Schrevendorf, Trensahl, Voßkuhl, Wulfsdorf
Adressen:
1. Gemeinde Probsteierhagen, Hauptstraße 1, 24232 Probsteierhagen
2. Amtsgericht Kiel, Holstenstraße 1, 24103 Kiel
3. Kreisverwaltung Plön, Ostring 27, 24306 Plön
Gemeinde Probsteierhagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.