Probsteierhagen ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Einwohner
2230 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24253
Vorwahl
04348
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bokholt, Christinental, Freienfelde, Grevensberg, Hagen, HagenerZiegelei, Kasseteich, Kellerrehm, Kunstbrook, Moor, Muxall, Rabenhorst, Röbsdorf, Schrevendorf, Trensahl, Voßkuhl, Wulfsdorf, Bokholt, Christinental, Freienfelde, Grevensberg, Hagen, HagenerZiegelei, Kasseteich, Kellerrehm, Kunstbrook, Moor, Muxall, Rabenhorst, Röbsdorf, Schrevendorf, Trensahl, Voßkuhl, Wulfsdorf
Adressen:
1. Gemeinde Probsteierhagen, Hauptstraße 1, 24232 Probsteierhagen
2. Amtsgericht Kiel, Holstenstraße 1, 24103 Kiel
3. Kreisverwaltung Plön, Ostring 27, 24306 Plön
Gemeinde Probsteierhagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.