Prüm [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈpʰʀʏm] ist eine Stadt in der Westeifel (Rheinland-Pfalz), ehemalige Kreisstadt, heute Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Bundesland
Landkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Einwohner
5442 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54595
Vorwahl
06551
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Hermespand, Niedermehlen, Obermehlen, Steinmehlen, Willwerath
Adressen:
1. Stadtverwaltung Prüm, Bahnhofstraße 1, 54595 Prüm
2. Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Am Schloß 1, 54634 Bitburg
3. Einwohnermeldeamt Prüm, Bahnhofstraße 1, 54595 Prüm
Gemeinde Prüm – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die aktuelle Planung für den Bebauungsplan in Prüm sieht vor, den neuen ALDI-Markt auf hinzugekauften Grundstücken zu errichten, dann die vorhandene ALDI-Filiale abzureißen und anschließend auf den freigewordenen Grundstücksteilen eine neue Parkplatzanlage zu schaffen. Im Norden des Grundstücks sollen weitere Fachmärkte angesiedelt werden.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.