Prüm [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈpʰʀʏm] ist eine Stadt in der Westeifel (Rheinland-Pfalz), ehemalige Kreisstadt, heute Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Bundesland
Landkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Einwohner
5442 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54595
Vorwahl
06551
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Hermespand, Niedermehlen, Obermehlen, Steinmehlen, Willwerath
Adressen:
1. Stadtverwaltung Prüm, Bahnhofstraße 1, 54595 Prüm
2. Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Am Schloß 1, 54634 Bitburg
3. Einwohnermeldeamt Prüm, Bahnhofstraße 1, 54595 Prüm
Gemeinde Prüm – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die aktuelle Planung für den Bebauungsplan in Prüm sieht vor, den neuen ALDI-Markt auf hinzugekauften Grundstücken zu errichten, dann die vorhandene ALDI-Filiale abzureißen und anschließend auf den freigewordenen Grundstücksteilen eine neue Parkplatzanlage zu schaffen. Im Norden des Grundstücks sollen weitere Fachmärkte angesiedelt werden.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.