Prüm [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈpʰʀʏm] ist eine Stadt in der Westeifel (Rheinland-Pfalz), ehemalige Kreisstadt, heute Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Bundesland
Landkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Einwohner
5442 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54595
Vorwahl
06551
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Hermespand, Niedermehlen, Obermehlen, Steinmehlen, Willwerath
Adressen:
1. Stadtverwaltung Prüm, Bahnhofstraße 1, 54595 Prüm
2. Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Am Schloß 1, 54634 Bitburg
3. Einwohnermeldeamt Prüm, Bahnhofstraße 1, 54595 Prüm
Gemeinde Prüm – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die aktuelle Planung für den Bebauungsplan in Prüm sieht vor, den neuen ALDI-Markt auf hinzugekauften Grundstücken zu errichten, dann die vorhandene ALDI-Filiale abzureißen und anschließend auf den freigewordenen Grundstücksteilen eine neue Parkplatzanlage zu schaffen. Im Norden des Grundstücks sollen weitere Fachmärkte angesiedelt werden.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.