Sie liegt im Rhein-Erft-Kreis und grenzt im Osten an die nordwestlichen Stadtbezirke Kölns. Die Gemeinde erhielt am 1. Sie liegt im Rhein-Erft-Kreis und grenzt im Osten an die nordwestlichen Stadtbezirke Kölns
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
54.805 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
50259
Vorwahlen
02238, 02234
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenhof, Orr, Altenhof, Orr
Adressen:
1. Stadt Pulheim
Rathausplatz 1
50259 Pulheim
2. Bürgeramt Pulheim
Friedrich-Ebert-Straße 1
50259 Pulheim
3. Ordnungsamt Pulheim
Rathausplatz 1
50259 Pulheim
Gemeinde Pulheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Pulheim wird ein neuer Bebauungsplan für eine Kindertagesstätte in Sinnersdorf umgesetzt. Der Plan sieht den Bau einer Kita mit sechs Gruppenräumen auf einem 1,9 Hektar großen Areal südlich des Friedhofs und der Rurstraße vor, um den Bedarf an Kita-Plätzen für Kinder jünger und älter als drei Jahre zu decken. Der Bebauungsplan BP 157 muss dafür den Flächennutzungsplan anpassen[1%.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Erschließung eines neuen Gewerbegebiets im Südwesten von Pulheim. Der Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim Südwest soll Gewerbeflächen schaffen, um dem Mangel an Gewerbeflächen in der Region zu begegnen. Die Flächen, bisher als landwirtschaftliche Flächen genutzt, sollen in gewerbliche Bauflächen umgewandelt werden. Diese Planung ist im Parallelverfahren mit einer Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplans und umfasst auch verkehrliche Anpassungen und den Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.