Putgarten ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Rügen auf der Insel Rügen auf der Halbinsel Wittow in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
182 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18556
Vorwahl
038391
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Putgarten
Hauptstraße 1
18556 Putgarten
2. Landkreis Vorpommern-Rügen
Am Markt 1
18528 Bergen auf Rügen
3. Amtsgericht Stralsund
Mühlenstraße 1
18439 Stralsund
Gemeinde Putgarten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Putgarten gibt es Pläne für neue Wohngebiete und Wohnungen. Ein rechtwirksamer Bebauungsplan existiert bereits, und im Spätherbst 2021 sollte die Planung für die Erschließung dieser Gebiete vorliegen. Der Bebauungsplan Nr. 9 Ortslage wurde zuletzt am 24.11.2018 geändert.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.