Putzbrunn ist eine Gemeinde im Landkreis München, Regierungsbezirk Oberbayern, und die kleinste an München angrenzende Gemeinde.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6677 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85640
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Oedenstockach, Solalinden, Oedenstockach, Solalinden
Adressen:
1. Gemeinde Putzbrunn, Putzbrunner Str. 1, 85598 Putzbrunn
2. Landratsamt München, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
3. Bürgeramt Putzbrunn, Putzbrunner Str. 1, 85598 Putzbrunn
Gemeinde Putzbrunn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 57 „Östlich der Solalindenstraße“ in Putzbrunn dient der baulichen Entwicklung bisher unversiegelten Bodens und folgt den Zielen der sparsamen Bodennutzung und Innenentwicklung. Der Plan umfasst Teilflächen mehrerer Grundstücke im Nordrand der Gemeinde und sieht den Bau von Geschosswohnungen und Reihenhaus-ähnlichen Strukturen vor. Die Gemeinde Putzbrunn hat einen Teil der Grundstücke für kommunalen Wohnungsbau erworben und verschiedene städtebauliche Studien ausgearbeitet, die mit dem Gemeinderat abgestimmt wurden. Der Planungsprozess ist im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung gemäß Regionalplan und dem gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.