Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Putzbrunn

Putzbrunn ist eine Gemeinde im Landkreis München, Regierungsbezirk Oberbayern, und die kleinste an München angrenzende Gemeinde.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6677 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85640
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Rathausstraße 1, 85640 Putzbrunn
Rathausstraße 1, 85640 Putzbrunn 85640 Bayern DE
Website
Ortsteile
Oedenstockach, Solalinden, Oedenstockach, Solalinden
Adressen:
1. Gemeinde Putzbrunn, Putzbrunner Str. 1, 85598 Putzbrunn
2. Landratsamt München, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
3. Bürgeramt Putzbrunn, Putzbrunner Str. 1, 85598 Putzbrunn
Gemeinde Putzbrunn – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 15:00
  • Dienstag: 08:30 - 15:00
  • Mittwoch: 08:30 - 15:00
  • Donnerstag: 08:30 - 15:00
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 57 „Östlich der Solalindenstraße“ in Putzbrunn dient der baulichen Entwicklung bisher unversiegelten Bodens und folgt den Zielen der sparsamen Bodennutzung und Innenentwicklung. Der Plan umfasst Teilflächen mehrerer Grundstücke im Nordrand der Gemeinde und sieht den Bau von Geschosswohnungen und Reihenhaus-ähnlichen Strukturen vor. Die Gemeinde Putzbrunn hat einen Teil der Grundstücke für kommunalen Wohnungsbau erworben und verschiedene städtebauliche Studien ausgearbeitet, die mit dem Gemeinderat abgestimmt wurden. Der Planungsprozess ist im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung gemäß Regionalplan und dem gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.