Pöcking ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Starnberg in Deutschland mit mehr als 5500 Einwohnern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5525 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82343, 82319Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
08157, 08151
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Maising, Possenhofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pöcking
Hauptstraße 16
82343 Pöcking
2. Standesamt Pöcking
Hauptstraße 16
82343 Pöcking
3. Bauamt Pöcking
Hauptstraße 16
82343 Pöcking
Gemeinde Pöcking – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Pöckinger Gemeinderat plant den Bebauungsplan für ein Hotel-Projekt am See zu beschließen, das in mehrere kleine Gebäude-Komplexe gegliedert werden soll, inspiriert von den historischen Pfahlbauten vor der Roseninsel, mit knapp 100 Zimmern und zusätzlichen Einrichtungen wie Restaurants und Mitarbeiterwohnungen.
Zusätzlich wird der Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Anlage in Maising behandelt, die auf einem 4,2 Hektar großen Areal entstehen soll und eine Stromleistung von 4,8 Megawatt haben wird. Diese Anlage soll durch eine Bürgergenossenschaft finanziert und betrieben werden.
Die Planungen für die Photovoltaik-Anlage umfassen auch die Renaturierung eines Bachs und die Schaffung von Ausgleichsflächen, um den Eingriff in die Natur zu minimieren.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung