Pöcking ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Starnberg in Deutschland mit mehr als 5500 Einwohnern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5525 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82343, 82319Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
08157, 08151
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Maising, Possenhofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pöcking
Hauptstraße 16
82343 Pöcking
2. Standesamt Pöcking
Hauptstraße 16
82343 Pöcking
3. Bauamt Pöcking
Hauptstraße 16
82343 Pöcking
Gemeinde Pöcking – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Pöckinger Gemeinderat plant den Bebauungsplan für ein Hotel-Projekt am See zu beschließen, das in mehrere kleine Gebäude-Komplexe gegliedert werden soll, inspiriert von den historischen Pfahlbauten vor der Roseninsel, mit knapp 100 Zimmern und zusätzlichen Einrichtungen wie Restaurants und Mitarbeiterwohnungen.
Zusätzlich wird der Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Anlage in Maising behandelt, die auf einem 4,2 Hektar großen Areal entstehen soll und eine Stromleistung von 4,8 Megawatt haben wird. Diese Anlage soll durch eine Bürgergenossenschaft finanziert und betrieben werden.
Die Planungen für die Photovoltaik-Anlage umfassen auch die Renaturierung eines Bachs und die Schaffung von Ausgleichsflächen, um den Eingriff in die Natur zu minimieren.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.