Pöcking ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Starnberg in Deutschland mit mehr als 5500 Einwohnern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5525 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82343, 82319Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
08157, 08151
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Maising, Possenhofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pöcking
Hauptstraße 16
82343 Pöcking
2. Standesamt Pöcking
Hauptstraße 16
82343 Pöcking
3. Bauamt Pöcking
Hauptstraße 16
82343 Pöcking
Gemeinde Pöcking – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Pöckinger Gemeinderat plant den Bebauungsplan für ein Hotel-Projekt am See zu beschließen, das in mehrere kleine Gebäude-Komplexe gegliedert werden soll, inspiriert von den historischen Pfahlbauten vor der Roseninsel, mit knapp 100 Zimmern und zusätzlichen Einrichtungen wie Restaurants und Mitarbeiterwohnungen.
Zusätzlich wird der Bebauungsplan für eine Photovoltaik-Anlage in Maising behandelt, die auf einem 4,2 Hektar großen Areal entstehen soll und eine Stromleistung von 4,8 Megawatt haben wird. Diese Anlage soll durch eine Bürgergenossenschaft finanziert und betrieben werden.
Die Planungen für die Photovoltaik-Anlage umfassen auch die Renaturierung eines Bachs und die Schaffung von Ausgleichsflächen, um den Eingriff in die Natur zu minimieren.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.