Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Quakenbrück

Quakenbrück (niederdeutsch Quokenbrügge) ist eine Stadt im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen, liegt an der Hase und ist Verwaltungssitz der Samtgemeinde Artland, die sie zusammen mit den Gemeinden Badbergen, Menslage und Nortrup bildet
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.612 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49610
Vorwahl
05431
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 1, 49610 Quakenbrück
Markt 1, 49610 Quakenbrück 49610 Niedersachsen DE
Website
Adressen:
1. Stadt Quakenbrück, Rathausplatz 1, 49610 Quakenbrück
2. Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
3. Agentur für Arbeit Osnabrück, Kaiserstraße 14, 49080 Osnabrück
Gemeinde Quakenbrück – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Im Stadtteil Hengelage von Quakenbrück entsteht das neue Baugebiet Vehrer Hagen, für das der Beginn der Arbeiten im 2. Halbjahr 2025 geplant ist. Die Festsetzung der Grundstückspreise und der Start der Vermarktung sind für Ende 2025/Anfang 2026 vorgesehen.
- In der Gemeinde Badbergen, die ebenfalls zur Samtgemeinde Artland gehört, wurde der Bebauungsplan Nr. 17 „Sonnenhöhe“ im 4. Quartal 2024 beschlossen. Hier entstehen etwa 73 Baugrundstücke, und die Erschließungsarbeiten sollen im 1. Halbjahr 2025 abgeschlossen sein, mit dem Beginn der Bauarbeiten im 2. Halbjahr 2025.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.