Quakenbrück (niederdeutsch Quokenbrügge) ist eine Stadt im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen, liegt an der Hase und ist Verwaltungssitz der Samtgemeinde Artland, die sie zusammen mit den Gemeinden Badbergen, Menslage und Nortrup bildet
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.612 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49610
Vorwahl
05431
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Quakenbrück, Rathausplatz 1, 49610 Quakenbrück
2. Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
3. Agentur für Arbeit Osnabrück, Kaiserstraße 14, 49080 Osnabrück
Gemeinde Quakenbrück – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Stadtteil Hengelage von Quakenbrück entsteht das neue Baugebiet Vehrer Hagen, für das der Beginn der Arbeiten im 2. Halbjahr 2025 geplant ist. Die Festsetzung der Grundstückspreise und der Start der Vermarktung sind für Ende 2025/Anfang 2026 vorgesehen.
- In der Gemeinde Badbergen, die ebenfalls zur Samtgemeinde Artland gehört, wurde der Bebauungsplan Nr. 17 „Sonnenhöhe“ im 4. Quartal 2024 beschlossen. Hier entstehen etwa 73 Baugrundstücke, und die Erschließungsarbeiten sollen im 1. Halbjahr 2025 abgeschlossen sein, mit dem Beginn der Bauarbeiten im 2. Halbjahr 2025.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung