Quirnheim, historisch auch Querum, pfälzisch „Querem“, ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Landkreis Bad Dürkheim, die der Verbandsgemeinde Leiningerland angehört
Bundesland
Landkreis
Einwohner
793 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67280
Vorwahl
06359
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Boßweiler, Hertlingshäuserhof, Boßweiler, Hertlingshäuserhof
Adressen:
1. Gemeinde Quirnheim, Hauptstraße 1, 67229 Quirnheim
2. Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Hauptstraße 8, 67269 Grünstadt
3. Landkreis Bad Dürkheim, Am Alten Postplatz 2, 67098 Bad Dürkheim
Gemeinde Quirnheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.