Quirnheim, historisch auch Querum, pfälzisch „Querem“, ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Landkreis Bad Dürkheim, die der Verbandsgemeinde Leiningerland angehört
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Einwohner
793 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67280
Vorwahl
06359
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Boßweiler, Hertlingshäuserhof, Boßweiler, Hertlingshäuserhof
Adressen:
1. Gemeinde Quirnheim, Hauptstraße 1, 67229 Quirnheim
2. Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Hauptstraße 8, 67269 Grünstadt
3. Landkreis Bad Dürkheim, Am Alten Postplatz 2, 67098 Bad Dürkheim
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.